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1. Länderkunde von Deutschland (Wiederholungskurs), Verkehrskunde, Mathematische Erdkunde und Kartenkunde - S. 60

1912 - Berlin [u.a.] : Oldenbourg
60 Einzelgebiete, C. Deutschland als Staatengebilde. Das Deutsche Reich ist ein Bundesstaat, der aus 26 Staaten besteht (s. I.s.79). Die obersten Reichsgewalten sind Kaiser, Bundesrat und Reichstag. Die Kaiserwürde kommt stets dem König von Preußen zu. Der Kaiser ist der oberste Befehlshaber des Heers und der Marine; er erklärt Krieg und schließt Frieden, vertritt das Reich und ernennt die Reichsbeamten. Der Bundesrat besteht aus den Vertretern der einzelnen (26) Regierungen. Der Reichstag wird aus den Abgeordneten gebildet, die in den 397 Wahlkreisen durch gleiches, direktes und geheimes Wahlrecht nach Stimmenmehrheit gewählt werden. Bundesrat und Reichstag üben die Reichsgesetzgebung aus. Der oberste Beamte des Reichs ist der Reichskanzler. Als politische Einheit nimmt das Reich die Beziehungen zu fremden Staats- wesen wahr. Reichsangelegenheiten sind z. B. die Vertretung des Reichs im Ausland durch Gesandte und Konsuln. Auf allen wesentlichen Gebieten des Volkslebens be- steht Rechtseinheit. Das bürgerliche Recht, das Strafrecht usw. sind einheitlich geordnet. Einheitliche Rechtsgrundlagen gelten für das gewerbliche Leben und den Handel. Auch Maß-, Münz- und Gewichtswesen haben eine einheitliche Regelung erfahren. Dazu kommt die große und vielseitige Sozialgesetzgebung, durch welche das Deutsche Reich weit über seine Grenzen hinaus bahnbrechend gewirkt hat. Das Reich ist ferner eine wirtschaftliche Einheit. Es gibt innerhalb des Reichs keine Binnenzölle oder andere Schranken des Verkehrs mehr. Insbesondere ist auch das Nachrichtenwesen einheitlich geregelt und verwaltet; nur Bayern und Württemberg verwalten selbst ihr Post- und Telegraphenwesen. Einheitlichkeit herrscht endlich im Reich in bezug auf das Heerwesen und die Marine. Das bayerische Heer hat jedoch einige Reservatrechte. Die einzelnen Staaten sind konstitutionelle Monarchien mit Ausnahme der Freien Städte, welche republikanisch regiert werden. Auch Elsaß- Lothringen, das unter einem kaiserlichen Statthalter steht, erfreut sich einer konstitutionellen Verfassung. Zur Bestreitung der gemeinschaftlichen Ausgaben dienen die aus den Zöllen und einigen Steuern fließenden gemeinschaftlichen Einnahmen, und, soweit diese nicht hinreichen, Beiträge der einzelnen Bundesregierungen nach Maßgabe ihrer Be- völkerung (sog. Matrikularbeiträge).

2. Deutsche Geschichte im Mittelalter - S. 21

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Die karolingischen Hausmeier. 21 bestimmter Zeit zur-Gauversammlung aufmachte und über seinesgleichen zu Gericht saß. Die Gattin, der die Schlüsselgewalt zustand, waltete indessen in Haus und Hof. In derber Einfachheit lebte die bäuerliche Familie. Die Bedürfnisse, die sie hatte, konnte zumeist der eigene Haushalt befriedigen. Der eigene Acker bot das Brot, das eigene Vieh und etwa das Wild des Waldes das Fleisch; aus dem selbstgebauten Flachs und der Wolle der Schafe stellten die Frauen des Hauses die Kleidung her; Hausgerät fertigten die Männer, wie sie auch die Häuser bauten. Man kaufte wenig; auch waren Geldmünzen ein seltener Besitz. Nicht überall indessen war der Boden im Besitz eines freien Bauern- 6®™bb't standes. In Gallien besonders gab es noch von der Römerzeit her große sim. Güter; aber auch in Austrasien gab es große Gutswirtschaften. Die Grundherren ließen ihre Güter durch abhängige, hörige Leute bewirtschaften; sie schalteten wie Fürsten auf ihrem Gebiet; sie bildeten einen Adel, der große Macht besaß, ganze Scharen von bewaffneten Hörigen ins Feld führen konnte und sich öfter gegen die Könige aufsässig zeigte. Auch die Könige der Franken waren zugleich große Grundbesitzer. Me Könige. Ihre wichtigste Einnahmequelle waren die weit ausgedehnten Krongüter (Domänen), die im Lande zerstreut lagen, und deren Ertrag zur Verpflegung des Hofes, des königlichen Gefolges und der Beamten diente. Eine feste Residenz hatten die Frankenkönige nicht; sie zogen mit ihrem Hos von einer Pfalz zur andern. Sie hatten einen Hofstaat ausgebildet; es gab einen Die Beamten, obersten Mundschenk, einen Seneschalk oder Truchseß, einen Marschalk, einen Kämmerer, einen Schatzmeister, einen Geheimschreiber; größere Macht als alle übrigen Hofbeamten erwarb bald der Hausmeier (Majordomus), der Vorsteher des königlichen Haushalts. Das Land war in Grafschaften geteilt, an deren Spitze Grafen standen. Diese führten das Aufgebot der Grafschaft im Felde an und leiteten die Gerichtsversammlungen. Tic karolingischen Hausmeier. § 21. Während die merowingischen Könige in Trägheit und Schlaffheit verkamen, gewann im siebenten Jahrhundert ein austrasisches Adelsgeschlecht eine steigende Bedeutung. Pippin der Ältere tritt zuerst hervor; er Pippin war ein reicher Grundbesitzer, der über viele hörige Leute verfügte, dazu6er Itcre" Hausmeier in Austrasien und schaltete wie ein Regent in diesem Lande. Sein Enkel Pippin der Mittlere, der ebenfalls Hausmeier in Austrasien Pippin war, erwarb durch einen Sieg über den König von Neustrien und den Haus-ber !Mtticie' nietet dieses Landes eine herrschende Stellung im ganzen Frankenreiche. Auch ferner gab es merowingifche Könige, aber es waren Schattenkönige.

3. Deutsche Geschichte im Mittelalter - S. 68

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
68 Die deutsche Kaiserzeit 919—1250. Genuas lag. Von diesen Städten führten die deutschen Kaufleute die Erzeugnisse des Morgenlandes und des südlichen Europas, Gewürze, Wein und Öl, Sammet und Seide, Glas- und Metallwaren, über die Alpen nach den großen Handelsplätzen am Rhein und an der Donau. Noch erhebt sich an dem größten Kanal Venedigs ein mächtiger Palast, der den Namen „Kaufhaus der Deutschen" trägt. Städte- § 70. Städtewesen und Bürgertum. Deutschland war ein städte- gründungen. Land geworden. Die deutschen Könige, sodann die deutschen Fürsten hatten viele Städte gegründet, wo^man Markt abhalten durfte, und die durch Mauern gegen frembe Angriffe und Überfülle geschützt waren. Ein Schultheiß waltete und richtete in der Stadt ober auch ein Graf, der den Namen Burggraf trug; bettn auch die Städte bezeichnete man als Burgen. Vielfach gab der König auch die Stadt bent Bischof, der bort wohnte, zum Sehen; dann würde der Bischof der Stab th er r. So kann man königliche, bischöfliche und fürstliche Städte unterscheiben; die letzteren sinb die, welche von den Lanbesfürsten mit Stabtrecht begabt worben waren. Zu den königlichen Stäbten gehörte z. B. Nürnberg, zu den bischöflichen Mainz und Magbeburg, zu den fürstlichen München und Braunschweig, die von Heinrich bent Löwen Stabtrecht erhalten halten. Die Die Bevölkerung in den Stäbten bestanb in der Hauptsache aus Geschlechter. (gruben, den Geschlechtern und den Hanbwerkeru. Der Stanb der Geschlechter ober Patrizier ging hervor aus den Wohlhabenheit Grundbesitzern und den großen Kaufleuten, die in der Stadt ansässig waren. Sie bitbeten einen Abel, der die Herrschaft in der Stadt meist bent früheren Stabtherrn ans den Hänben wanb und selbst führte; aus den Geschlechtern würde der Rat besetzt, der nunmehr die oberste Be-hörbe in der Stadt bitbete, und die Bürgermeister gewählt. Sie waren oft reiche Leute, bereit Schiffe die Meere befuhren, und bereit Hanbelsbeziehungeu in weite Ferne reichten, vornehme Herren, die stolz auf ihre Herkunft waren, sich den Rittern gleich achteten, sich prächtig kleibeten und aus die übrige Bevölkerung von oben herabsahen. Me Aber auch die Hanbwerker wurden allmählich wohlhabender, be- sanbtoerter. und selbständiger. Daß sie in Zünften vereinigt waren, stärkte ihre Macht; daß auch sie Waffen führten, hob ihr Selbstgefühl. Sie mochten sich nicht aus die Dauer von den Patriziern beherrschen lassen, sondern wollten selbst ant Regiment teilnehmen. So kam es denn int vierzehnten und fünfzehnten Jahrhundert in vielen Städten zu Auf-Zunftkämpfe. ständen der Zünfte gegen die Geschlechter, die mit den Streitigkeiten

4. Deutsche Geschichte im Mittelalter - S. 28

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
28 Deutsche Geschichte bis zur Gründung des nationale« Staats 919. Karls § 28. Verwaltung und Gesetzgebung. Karl pflegte auf einer seiner Sai? Pfalzen zu residieren, am liebsten in Aachen, der Stadt der warmen Quellen. Seine königliche Gewalt war fast unbeschränkt. Er war der oberste Kriegsherr, der über Krieg und Frieden entschied, das Aufgebot berief und befehligte. Er war Gesetzgeber, und zwar einer der größten Gesetzgeber des Mittelalters; er ließ seine Gesetze von den Männern seiner Umgebung ausarbeiten und legte sie dann dem Maifeld, der jährlich zusammentretenden Heeresversammlung der Franken, vor, wo sie ohne Widerspruch angenommen wurden. Er war der oberste R i ch t e r des Frankenreichs, der sich oft die streitenden Parteien vorführen ließ und selbst Gericht Die Beamten, hielt. Er ernannte die Staatsbeamten des Frankenreichs: seine Berater, dieseine Person umgaben, und die Hofbeamten; die Grafen, welche an der Spitze der Grafschaft standen, Recht sprachen und das Aufgebot führten; die Markgrafen, welchen die Grenzwehr übertragen war, und die deshalb einen größeren Landstrich verwalteten; dazu die Königs boten, welche, jedesmal ein Laie und ein Geistlicher, im Aufträge des Königs das Land bereisten und die Rechtsprechung der Grafen, die Amtsführung der Bischöfe und Priester prüften und Klagen entgegennahmen. Eine solche Aufsicht war sehr segensreich; denn da das Reich groß und der König fern war, da es noch keine Landstraßen gab und der Verkehr sehr erschwert war, so mag gar mancher Beamte sein Amt in ungerechter, selbstsüchtiger Weise geführt haben. Die Besondere Sorgfalt wandte Karl der Verwaltung der königlichen Ein- einfunfte- fünfte zu. Steuern wurden nicht gezahlt, zumal ja Geld nicht in jedermanns Hand war; an ihrer Stelle brachten die Großen des Reichs dem Könige zum Maifeld freiwillige Geschenke dar. Die wichtigste Einnahme-Krongüter. quelle waren die königlichen Güter: und deren Erträge zu steigern, war Karl auf das eifrigste bedacht. Er hat sich sogar um die Zucht von Hühnern und Gänsen, die Gärtnerei und den Weinbau, ferner um Ackerbau, Anlegung von Wiesen und Forstwirtschaft, um die Dienstleistungen des Gesindes und um die Handwerker, welche auf den Gütern gehalten werden sollten, gekümmert, Vorschriften darüber erlassen und von seinen Amtleuten genaue Rechnungslegung gefordert. Geistiges § 29. Karls Fürsorge für Kirche, Wissenschaft und Kunst. Karl Scben- wollte nicht nur, daß das Reich gut verwaltet würde; er wollte seine Untertanen auch innerlich heben, das Christentum unter ihnen verbreiten und sie zu höherer Bildung erziehen. Während er verlangte, daß die Geistlichen so predigten, daß sie dem Volke verständlich wurden, suchte er andrerseits gelehrte Bildung zu befördern. Er berief fremde Gelehrte an feinen

5. Deutsche Geschichte im Mittelalter - S. 88

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
88 Die £ett der zunehmenden Auslösung des Reichs 1273—1519. England. Das englische Königreich war aus den kleinen angelsächsischen Staaten zusammengewachsen; um 900 wurde es von Alfred beherrscht, der den Einfällen der seebeherrschenden Dänen entgegentrat und als Gesetzgeber und Ordner des Reiches sich die größten Verdienste erwarb. Im Jahre 1006 wurde England durch die Schlacht bei Hastings von dem Normannenherzog Wilhelm erobert, der in der Geschichte den Beinamen der Eroberer trägt. Dem normannischen Geschlechte folgte das Haus Anjou-Plantagenet, das ebenfalls französischen Ursprungs war und zahlreiche französische Landschaften als Lehen besaß. Diesem Hause entstammten der sühne, aber unstete Ritter Richard Löwenherz, der am dritten Kreuzzug teilnahm, und sein heimtückischer Bruder Johann ohne Land, der sich vor Papst Innocenz Iii. demütigen mußte (§ 61) und fast den gesamten Besitz auf dem Festlande an Philipp August von Frankreich verlor. Im vierzehnten Jahrhundert begann eine neue, hundertjährige Periode englisch-französischer Kriege, dadurch hervorgerufen, daß Eduard Hl nach dem Aussterben des Hauses der Capetinger Ansprüche auf den französischen Thron erhob. In glänzenden Schlachten siegte damals die englische über die französische Ritterschaft. Um die Mitte des 14. Jahrhunderts trug Eduard Iii. bei Cröcy, unweit der Küste des Kanals, einen glänzenden Sieg davon; König Heinrich Iv., aus dem Hause Lancaster, einst als Kronprinz der Genosse John Falstaffs und zu allerlei tollen Streichen aufgelegt, als König tüchtig und willenskräftig. siegte im zweiten Jahrzehnt des 15. Jahrhunderts bei Azincourt, das nicht fern von Cröcy liegt. Anders ward es seit dem sieghaften Auftreten der Jungfrau von Orleans, Johanna d’Arc, eines gottbegeisterten lothringischen Bauernmädchens, welches Karl Vii. zur Krönung nach Reims führte. Zwar fiel sie nachher in die Hand der Engländer und wurde 1431 als Hexe verbrannt; aber die Macht Eng. lands ging zurück, und schließlich mußte es die französischen Eroberungen wieder ausgeben. Für die innere Entwickelung Englands war es bedeutsam, daß sich ein Parlament ausbildete, eine Vertretung der oberen Stände des Volkes, die in ein Oberhaus und ein Unterhaus zerfiel und das Recht der Steuerbewilligung besaß. So wurde England früh zum Verfassungsstaat. In die zweite Hälfte des fünfzehnten Jahrhunderts fallen die furchtbaren Bürgerkriege zwischen den Häusern Lancaster und Aork, die man nach den Abzeichen der beiden Parteien als die Kriege der roten und der weißen Rose bezeichnet. Sie wurden im Jahre 1485

6. 100 Geschichtsbilder aus Erfurt und Thüringen - S. 53

1911 - Erfurt : Keyser
— 53 — Erzbischofs, der Truchseß und der Schenk, die mit der Guisver--waltuug beschäftigt waren, und der Marschall, der neben der Aussicht über die Wiesen und Weiden auch ein militärisches Amt in der Stadt besaß. Besonders wichtig war das Amt des Markt-meisters, der für den Frieden des Marktes, sür die richtige Zollerhebung und für die Ordnung auf den Verkehrsstraßen zu sorgen hatte. Der Münzmeister endlich prägte alljährlich um Jakobi (25. Juli) mit seiner Innung, den .Hausgenossen, die neuen Groschen. Er saß auf dem Markte am Wechseltische, um alte Münzen gegen die neu geprägten umzutauschen, wobei auf den Erzbischos die Abgabe des Schlägeschatzes eutsiel. Als Beamte galten auch der Schultheiß im Brühl, welcher Richter im erzbischöflichen .Hofgericht war, und der Stadtschultheiß, der Stellvertreter des Vogts im Stadtgericht. Eine besondere Stellung hatte der Stadtvogt inne. Obwohl er nicht Beamter des Erzbischofs war, war er doch von ihm abhängig. Die Vogtei war von altersher im erblichen Besitz der Grafen von Gleichen oder Tonna. Sie waren wohl die Grafen der Hundertschaft gewesen, in der Erfurt gelegen hatte. Die Grafen waren in der Stadt selbst und deren Umgebung reich begütert. An sie erinnert heute noch die Grafengasse, an deren Ecke am Anger sie den großen Hof zum Steinsee besaßen. Nachdem Erfurt mit einer Mauer umgeben war, versahen sie auch das Anit eines obersten Stadtkommandanten, also des Burggrafen. Sie hatten für den Schutz und die Verteidigung der Stadt zu sorgen und mußten mit den erzbischöflichen und anderen ritterlichen Ministerialen die Tore überwachen. Das Lauentor, am Ende der Lauengasse hinter der heutigen Gewehrfabrik gelegen, unterstand ihrem besonderen Schutze. Es führte seinen Namen nach dem an ihm angebrachten Gleichenschen Wappenlöwen. Die Grafen besaßen das Recht des freien Ein- und Ausrittes durch dieses Tor bei Tag und Nacht, ein Recht, das der Stadt sehr gefährlich werden konnte. Durch Zumauerung des Tores (um 1324) wurde der Gefahr ein Ende gemacht. Außerdem besaßen die Gleichengrafen auch die Vogtei des Petersklosters, in welchem sie eine Herberge und ihre Grabstätte hatten. Zu Ende des 13. Jahrhunderts ging die Vogtei der Stadt ans das Mainzer Erzstist selbst über. Die Grafen blieben nur noch Vögte des Petersklosters und Bürger der Stadt, in welcher sie ihren reichen Besitz an andere Bürger zu Lehen gaben. Einrichtung des Rates und Einsetzung der Vierherren: Urkunden des 12. Jhrhdts. nennen bereits Bürger als Zeugen neben den mainzischen Beamten, und 1203 beklagt sich der Erzbischof, daß die Erfurter Bürger bestrebt seien, seine Rechte zu kümmern. 1212 steht den erzbischöflichen Ministerialen ein bürgerlicher Beirat zur Seite; eine Urkunde aus diesem Jahr nennt 23 Bürger als Gemeindevertreter (consiliarii) neben den mainzischen Beamten (iudices). Zu dieser Zeit hatte also die Bürger-

7. 100 Geschichtsbilder aus Erfurt und Thüringen - S. 54

1911 - Erfurt : Keyser
— 54 — schafl schon Anteil an der Leitung der städtischen Angelegenheiten und ließ ihn durch ihre Vertreter ausüben. Um die Mitte des 13. Jhrhdts. war der Stadtrat bereits unabhängig von Mainz und vom Erzbischof anerkannt. Er bestand aus 14 Personen, den Konsuln, die aus ihrer Mitte zwei Ratsmeister als Vorsteher wählten. Nach Verlauf von je vier Jahren wurde der alte Rat zumeist wiedergewählt, wie es aus den Aufzeichnungen jener Zeit ersichtlich ist. Neben dem „sitzenden Rat" war also ein „weiterer Rat" vorhanden, der freilich nur bei besonderen Anlässen in Tätigkeit trat. 1283 wurde durch eine Erhebung der Handwerker gegen die Gesrunden die Zahl der Ratsmitglieder aus 24 erhöht und ein fünffacher Trausitus (Wiederwahl nach 5 Jahren) gebildet. Jeder Rat bestand aus 14 von den Geschlechtern und 10 von den Zünften. Er hatte geschickt viele erzbischöflichen Rechte an sich gebracht. So besaß er seit 1289 die Polizeigewalt; er konnte Angeklagte verhaften und in den Gefängnissen unter dem Rathause (erbaut um 1250) verwahren lassen. Auch hatte er das Steuerrecht auf alles Eigentum, auf Wein, Bier und alles, was sonst noch der Besteuerung unterliegen kann. Er konnte das Aufgebot der Bürger erlassen, die Stadtmauern erhallen und verteidigen und über die Stadtkasse verfügen. Ihre Füllung wurde ihm leicht, da er von dem Geld bedürftigen Erzbischof Gerhard Ii. von Eppenstein das Recht der Münzprägung und der Zollerhebung zuerst auf 6 und dann auf weitere 14 Jahre (bis 1305) gepachtet hatte.1) Durch die Weiterverpachtung dieser Rechte an Mitglieder der Gesrundensippe aber kam es bald zu innerem Zwist. Sie trieben mit der Zollerhebung Mißbrauch, ließen sich bei der Münzprägung Unredlichkeiten zu schulden kommen und waren parteiisch beim Rechtsprechen. Außerdem behandelten sie die einfachen Bürger nur noch wie Hörige. Sie legten um geringer Ursache willen Verhaftete solange in den Block, bis sie lahm waren, oder ließen ihnen Hände und Füße abhauen. Selbst die barbarische Strase des Augenausstechens verhängten sie ohne hinreichende Ursache. Das alles kam der aus den Umsturz der Rats'versassuug hinarbeitenden Partei der Zünfte im höchsten Grade gelegen. Ihr Wühlen und Aufreizen trug bald die besten Früchte. Dazu kam noch, daß die äußeren Feinde der Stadt den Unfrieden zwischen Rat und Gemeinde schürten. Landgraf Friedrich schrieb der Gemeinde, daß er nicht mit ihr, sondern mit dem Rat, der ihm sein Eigentum widerrechtlich vorenthalte, Krieg führe. Gegen Ende des Jahres 1309 kam es zu offenem Aufruhr der Gemeinde gegen den Rat, dem nichts anderes übrig blieb, als die Forderungen der Zünfte zu gewähren. So billigte er zur Sicherstellung der Rechte der Gemeinen die Wahl von vier Männern aus deren Mitte (Januar 1310). Sie, die Viere von der Gemeinde, unsere Herren die Viere . 0 Am 16. Nov. 1354 kaufte der Rat für 3000 Mark Silber die Münze.

8. 100 Geschichtsbilder aus Erfurt und Thüringen - S. 55

1911 - Erfurt : Keyser
— 55 — oder Vierherren genannt, wurden alljährlich von der Bürgerschaft aus ihrer Mitte gewählt. Sie hatten das 91 echt, sich im Rathaus aufzuhalten, die Klagen der Bürger anzuhören und vor den Rat zu bringen. Dieser mußte in einem solchen Falle sofort seine Verhandlungen unterbrechen, den Kläger hören und ihm ein Urteil geben. Doch schon wenige Jahre darauf wurden die Vierherren in den Rat ausgenommen. Sie erlangten in ihm eine solche Bedeutung, daß sie sich später als die eigentlichen Stadtregenten ansehen konnten. Zu dieser Zeit wurden sie wieder ans den ratsfähigen Familien gewählt. Mit der Ausnahme der Vierherren in den Rat hörten die inneren Zwistigkeiten aus (1322) und ruhten fast 200 Jahre. Zu dieser Zeit bestand der Rat aus vier Ratsmeistern, vier Vierherren und zwanzig Ratsmannen, bei fünfjährigem Tranfitns also aus 140 Personen. Er hielt sich an die aufgezeichneten Vorschriften und vermied jede Parteilichkeit und den Mißbrauch städtischer Gelder. Er richtete vielmehr sein Augenmerk aus die Erhaltung des Landfriedens und den Straßenschutz, wovon die Macht der Stadt und der Wohlstand der Bürger abhing. Beide hoben sich darum auch zusehends trotz der mancherlei Unglücksschlüge. Häufige Mißernten riefen große Hungersnöte hervor (1315 und 1368), und mehrmals (1345, 1382 u. 1462) brach die Pest aus (s. Der schwarze Tod in Erfurt und die Geißler, Nr. 26 u. das Pestkreuz in den Anlagen an der Nachoderstraße). In diesem Zeitabschnitt wurde Erfurt zur „einzigen wirklichen Großstadt Mitteldeutschlands, die sich an Reichtum und Volkszahl mit Straßburg und Frankfurt und mit Nürnberg und Danzig messen konnte." Erfurter Handel: Der Stadtsäckel wurde gefüllt aus den reichen Einnahmen, die das Stapelrecht1) brachte. Die Bürger dagegen sammelten ihre Reichtümer aus dem Handel mit Waid, dem damals einzig vorhandenen Blau- und Grünsärbemittel und aus dem Handel mit den gegen den Waid eingetauschten Kolonial- waren und den Erzeugnissen der heimischen Wollweberei und Gerberei (s. 1. Erfurter Handel und Handelsstraßen, Nr. 32, 2. Auf i) Alle Kaufleute, die mit ihren Wagen in einem bestimmten Umkreis Thüringen durchfuhren, mußten nach Erfurt kommen und hier niederlegen, d.h. an die Bürger verkaufen. Diese besaßen das Vorkaufsrecht. Erst nach ihnen konnten auch Fremde kaufen. Das Niederlegen geschah im Kaufhaus oder in der Wage, einem besonders dazu eingerichteten Gebäude mit großem Hof und vielen Kammern, welche die Kaufleute pachten mußten^ Anfänglich diente wohl das untere Stockwerk des Rathauses diesem Zwecke. Im 14. Jahrhundert aber stand das Kaufhaus Michaelisstraße 7. Heute erinnert noch die Wagegasfe an dieses Gebäude. Später diente der Packhof, der auch Wage genannt wird, als Kaufhaus (Anger, Ecke Bahnhofstraße). — Auf jedes Geschäft mußte ein Zoll entrichtet werden, bald vom Verkäufer oder vom Käufer allein, oft aber auch von beiden zugleich. Die Einrichtung t>es_ Niederlegend war für die Kaufleute ein sehr häßlicher Zwang. Sie hörte im 16. Jahrhundert, als Leipzig durch Begünstigung der sächsischen Fürsten fast den ganzen thüringischen Handel an sich riß, allmählich auf.

9. 100 Geschichtsbilder aus Erfurt und Thüringen - S. 17

1911 - Erfurt : Keyser
— 17 — Land, sondern es wurden ihm auch, als dem Vertreter des Königshauses, gewisse Rechte vor den übrigen Söhnen übertragen. Durch diese Sitte entstanden ost blutige Streitigkeiten zwischen den Erben. Auch zwischen den Söhnen des Bisinns kam es zum Erb-streit, durch den der Untergang des blühenden Reiches (531) herbeigeführt wurde (s. Der Sturz des thür. Königreiches, Nr. 9). Thüringen, eine fränkische Provinz: Nach dem Siege der Sachsen und Franken wurde Tbüriugen eine fränkische Provinz und nußte als jährlichen Tribut 500 Schweine iu die königliche Küche nach Metz liefern. Als dann im Jahre 561 das fränkische Reich geteilt wurde, kam Thüringen unter die Herrschaft Sigberts I. von Äustrasien (561—575). Der Tribut blieb auch für die Zukunft bestehen. Erst Kaiser Heinrich Ii. erließ ihn den Thüringern (1002). Unter Sigberts Nachfolgern schwand die kö- nigliche Macht dahin und die Sitten verwilderten vollständig. Um diese Zeit begannen slawische Stämme die offenen Grenzen unseres Heimatlandes zu überschreiten und sich zwischen Elbe und Saale niederzulassen. In der Zeit der Völkerwanderung halten sie das von den Germanen verlassene Land im Osten der Elbe bis hinab zur Ostsee ohne Schwertstreich in Besitz genommen. Die von den Deutschen Winden, später aber Wenden genannten Slawen standen anfangs zu ihren westlichen Nachbarn in sreundschaft-lichem Verhältnis. Sie trieben mit ihren felbftgefertigten Webereien, mit Pelzen und Pferden, mit Honig, Wachs und Salz einen regen Tauschverkehr und lebhaften Handel. Erphesfnrt, unser heutiges Erfurt, war ihnen wohlbekannt. Bald aber änderte sich das freundnachbarliche Verhältnis. 100 Jahre nach dem Untergange des Thüringer Königreiches standen die Slawen in offenem Kampfe mit dem Frankenreiche, über das König Dagobert <628—638), dem Pippin der Aeltere von Landen als Hausmeier (Majordomus) zur Seite stand, regierte. Der König ernannte Radulf, einen vornehmen Franken, zum Herzog von Thüringen und beauftragte ihn mit der wirksamen Verteidigung der Ostgrenze seines Reiches. Es gelang Radulf auch, das verhaßte Slawenvolk über die Saale zurückzudrängen und an ihren Ufern einige feste Burgen und Städte zu errichten. Rudolstadt ist wohl al6 feine Gründung anzusehen. Er faßte auch fönst die Zügel der Regierung mit kräftiger Hand und hinterließ seinem L>ohne Heden ein Erbe, das nur noch dem Namen nach die friiiv fische Oberherrschaft anerkannte, an sich stellte es ein neues Thüringer Königreich dar. Hedens gleichnamiger Enkel war Christ und schenkte (704) dem Bischof Willibrord einen Hof zu Anv itadt und mehrere andere Güter in Thüringen. Thüring, der letzte Herzog, fiel in der Heeresfolge Karl Martells (717 Schlacht bei Viney), und Thüringen wurde nun in Gaue eingeteilt, die von Gaugrafen verwaltet wurden. Anfangs kannten die Franken nur einen Gau Thoringia zwischen Werra und Saale, später aber 2

10. 100 Geschichtsbilder aus Erfurt und Thüringen - S. 115

1911 - Erfurt : Keyser
— 115 — des. Dazu kam für Erfurt noch ein Nachlassen des Handels und eine zu wenig sparsame Hauswirtschaft des Rates, der trotz der ungünstige Lage der Stadt noch teure Feste feierte (f. Nr. 36). 1509 betrug die Schuldenlast der Stadt annähernd 600 000 Gulden, eine für damals geradezu gewaltige Summe, welche fast die ganze Einnahme als Zins an 509 Gläubiger verschlang. Es kam soweit, daß sich kein Bürger mehr ohne Gefahr für seine persönliche Freiheit in einer benachbarten Stadt sehen lassen durfte; denn nach der Sitte der damaligen Zeit suchte der Gläubiger sich der Person einzelner Bürger zu sichern, um Zahlung der Zinsen zu erlangen. Zwar versuchte der Rat durch alle möglichen Mittel, der dringendsten Not abzuhelfen; so schickte er z. B. seinen Vertretern wiederholt Füßchen Bier, um beschwichtigend auf die Gläubiger einwirken zu lassen. Doch sein Tun war vergebens. Die kleinen Mittel versagten. Er sah sich gezwungen, dem Vorschlage eines Mitgliedes zu folgen und ein Amt zu versetzen: Ka--pellendorf wurde für 8000 Gulden an Kursachsen abgegeben. Das tolle Jahr: Waren vorher die Bürger schon erbittert gewesen, so gab dieser Schritt, als er bekannt wurde, das Zeichen zur allgemeinen Empörung. Um sie zu dämpfen, beschloß der Rat, nachdem er vergeblich mit einigen ihm freundlich gesinnten Bürgern und den Vormunden der Viertel und Handwerke geredet hatte, der Bürgerschaft die Lage der Sache zu eröffnen. Er berief darum auf den 8. Juni 1509, den Tag nach dem Fronleichnamsfeste, die Vormundei) aufs Rathaus. Doch erschienen mit ihnen wohl an 100 andere Personen, meist Angehörige des kleinen Hand. Werks und der Vorstädte und verlangten als erstes eine Vertretung im Rat. Außerdem forderten sie das Recht, die Eyriaks-bnrg und die Mauern und Tore der Stadt zu besetzen; ferner begehrten sie freies Versammlungsrecht und die Befugnis, Aufsicht zu üben und die Rechnungen zu prüfen. Wohl oder übel mußte der Rat die Forderungen bewilligen. Er bestellte aber die Vormunde der Viertel und Handwerke auf den folgenden Tag noch einmal allein aufs Rathaus. Doch die inzwischen von der Gemeine „Erwählten" erschienen mit, um deren Recht zu fordern. Es kam zu einer stürmischen Auseinandersetzung. Unter lautem s* Stadt war eingeteilt in 4 Stadtviertel: Mariae, Andreae, Johannis und -Jitit- ^edes Viertel bestand wieder aus mehreren Spezialgemeinden (Pfarren) Sie waren die unterste Einheit der städtischen Verwaltung. An ihrer Spitze standen em Ober- und em Unterpfarrhauptmann als Vormunde und ein Kollegium r’0i Jevren' äufstwtnengefefct aus den früheren Hauptleuten, die wiederum jährlich aus ihrer Mitte die Vormunde wählten. — Auch die Zünfte hatten zwei "^ormunde; außerdem standen ein Aeltestenkollegium und eine Aufsichtsbehörde, dre Ucntmanner, an ihrer Spitze. — Je ein Vormund der Viertel und der Zünfte ••Lrln ' der das Jahr zuvor gesessen hatte, gewählt; selbstverständlich wählte man nur einen, der von den Vierteln und Handwerken zuvor rm Rate gesessen hatte. Nur die Schmiede hatten das Recht', beide Vormunde frei zu wagten. 8*
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